Das Jugendarbeitsschutzgesetzes schützt Kinder und Jugendliche vor Überforderung und Gefahren am Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Ärztliche Betreuung und ausreichende Freizeit zur Erholung und Entfaltung der Persönlichkeit sollen sichergestellt werden, wie zum Beispiel
- die Arbeitszeit der Jugendlichen,
 - Ruhepausen sind einzuhalten,
 - Freizeit der Jugendlichen,
 - Berufsschulzeit,
 - Urlaubsanspruch der Jugendlichen,
 - gesundheitliche Betreuung,
 - Beschäftigungsbeschränkungen.
 
